Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB im pdf Format

Startseite  Ski  Snowboard  Bergsteigen  Wandern  Mountainbike  Fotogalerie  AGB Links  Kontakt  News  Events  English

1. Allgemeines:
Die buchende Partei wird im folgenden "Kunde", All Alpine Sports Herbert Lüthi "Organisator" und jegliche Art von Buchungen "Kurs" genannt. Bei allfälligen Unstimmigkeiten gelten zuerst die AGBs vom Organisator .

2. Anwendung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen, die Preisliste vom Organisator und als Ergänzung die AGBs vom "Schweizer Bergführerverband" finden bei sämtlichen Kursen des Organisators Anwendung, ausgenommen davon sind Kurse, bei welchen eine Änderung ausdrücklich erwähnt wird.

3. Entstehung einer Buchung:
Eine Buchung entsteht nach Erhalt der Buchung des Kunden, der Buchungsbestätigung vom Organisator und der Vorauszahlung, insofern eine vereinbart wurde. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Kunde bei Unstimmigkeiten, innerhalb von 5 Tagen, eine Änderung der Buchung verlangen, jedoch nicht zurücktreten.

4. Zahlung:
Der Organisator kann eine Voraus- oder Teilzahlung verlangen. Die Kurskosten müssen spätestens bei Ende des Kurses beglichen werden. Sämtliche Ansprüche bei einer Voraus- oder Teilzahlung erlöschen nach 5 Jahren. Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Falls die Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt, ist jedes Unternehmen in Zermatt berechtigt, im Auftrage vom Organisator die Kreditkarte des Kunden für ausstehende Zahlungen zu belasten. Zusätzlich fallen 3% Bankspesen an.

5. Rücktritt vom Kunden:
60 - 31 Tage vor Beginn des Kurses werden 25%, 30 - 11 Tage 50%, 0 - 10 Tage 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

6. Rücktritt vom Organisator:
Der Organisator kann bis 14 Tage vor Kursbeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein Rücktritt zu jeder Zeit ist auch möglich, bei Einfluss von höherer Gewalt, wie Lawinen, Wetterverhältnisse, technischen Problemen von Transportanlagen, usw.

7. Änderungen von Kursen:
Beim Eintritt von höherer Gewalt oder wenn der Kunde den Anforderungen nicht genügt, kann der Organisator den Kurs ändern. Der Organisator kann bei Änderung des Kurses, unter Begründung, den vereinbarten Preis anpassen. Muss ein Kurs abgebrochen werden, weil der Kunde den Anforderungen nicht genügt, wird dies als ein Rücktritt des Kunden gewertet.

8. Weisungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, die Weisungen des Organisator strikte zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Organisator zum sofortigen Abbruch berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

9. Risiken vom Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, den Organisator von sich aus über allfällige, in seiner Person bestehende Risiken (insbesondere gesundheitliche Risiken) zu orientieren. Ohne gegenteilige Orientierung garantiert der Kunde dem Organisator, dass er über die für den gebuchten Kurs erforderlichen Eigenschaften wie Kondition, physische und psychische Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit, Ausrüstung usw. verfügt. Erfüllt der Kunde seine Orientierungspflicht nicht, so ist der Organisator im Widerhandlungsfall zur sofortigen Umkehr berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

10. Schlechtwetter:
Prinzipiell werden die Kurse bei jedem Wetter durchgeführt, solange vom Organisator das Risiko nicht als zu gross eingeschätzt wird. Bei schlechtem Wetter hat der Organisator die Möglichkeit, den Kurs den Verhältnissen anzupassen. Muss ein Kurs abgebrochen werden, wird ein Honorar für den begonnenen Tage nach Aufwand, jedoch mit mindestens 50% des vereinbarten Preises berechnet. Die verbleibenden Kurstage werden rückerstattet. Ein Wartetag in einer Hütte wird mit einem Tagessatz entschädigt. Ski- und Snowboardkurse werden durchgeführt, solange mindestens eine Piste zur Verfügung steht.

11. Mängel:
Allfällige Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich dem Organisator oder dem vom Organisator beauftragten Begleiter anzuzeigen. Sind die Mängel erheblich und können jene nach einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, hat der Kunde das Recht eine Preisermässigung zu verlangen. Der Kunde hat in jedem Fall kein Anrecht auf weitere Forderungen oder Entschädigungen. Unterlässt der Kunde eine sofortige Anzeige der Mängel, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

12. Versicherung:
Versicherungen gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht oder Rücktritt vom Kurs ist Sache des Kunden.

13. Risiko und Haftung:
Sämtliche Aktivitäten in den Bergen unterliegen einem erhöhten Risiko. Trotz aller Sorgfalt und Sicherheitsmassnahmen können Schäden auftreten. Der Kunde trägt das Risiko vollumfänglich für sich, sein Handeln und gegenüber Dritten. Der Organisator lehnt sämtliche Ansprüche aus seiner Tätigkeit gegenüber des Kunden, Geschädigten oder Dritten ab.

14. Preise:
Bei den Preisen handelt es sich um reine Kurspreise. Im Kurspreis nicht eingeschlossen sind Verpflegung, Unterkunft oder andere Spesen für die Begleitperson z.B. Bergführer, Ski- oder Snowboardlehrer. Sämtliche Unkosten fallen zu Lasten des Kunden. In Kursen, wo es ausdrücklich erwähnt wird, können erweiterte Leistung enthalten sein.

15. Gerichtsstand:
Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Organisator, Kunden, Geschädigten oder Dritten, sind ausschliesslich durch die für Zermatt zuständigen Gerichte zu beurteilen.

Zermatt, 30. August 2008

Startseite  Ski  Snowboard  Bergsteigen  Wandern  Mountainbike  Fotogalerie  AGB  Links  Kontakt  News  Events  English


Designed by: Steep Tech, Herbert Lüthi