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1. Allgemeines:
Die buchende Partei wird im folgenden "Kunde", All Alpine
Sports Herbert Lüthi "Organisator" und jegliche Art von
Buchungen "Kurs" genannt. Bei allfälligen Unstimmigkeiten
gelten zuerst die AGBs vom Organisator.
2. Anwendung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen, die Preisliste vom
Organisator und als Ergänzung die AGBs vom "Schweizer Bergführerverband"
finden bei sämtlichen Kursen des Organisators Anwendung, ausgenommen
davon sind Kurse, bei welchen eine Änderung ausdrücklich erwähnt
wird.
3. Entstehung einer Buchung:
Eine Buchung entsteht nach Erhalt der Buchung des Kunden, der
Buchungsbestätigung vom Organisator und der Vorauszahlung, insofern
eine vereinbart wurde. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung kann der
Kunde bei Unstimmigkeiten, innerhalb von 5 Tagen, eine Änderung der
Buchung verlangen, jedoch nicht zurücktreten.
4. Zahlung:
Der Organisator kann eine Voraus- oder Teilzahlung verlangen. Die
Kurskosten müssen spätestens bei Ende des Kurses beglichen werden. Sämtliche
Ansprüche bei einer Voraus- oder Teilzahlung erlöschen nach 5 Jahren.
Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Falls die Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt,
ist jedes Unternehmen in Zermatt berechtigt, im Auftrage vom Organisator
die Kreditkarte des Kunden für ausstehende Zahlungen zu belasten. Zusätzlich
fallen 3% Bankspesen an.
5. Rücktritt vom Kunden:
60 - 31 Tage vor Beginn des Kurses werden 25%, 30 - 11 Tage 50%, 0 -
10 Tage 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
6. Rücktritt vom Organisator:
Der Organisator kann bis 14 Tage vor Kursbeginn zurücktreten, wenn
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein Rücktritt zu jeder
Zeit ist auch möglich, bei Einfluss von höherer Gewalt, wie Lawinen,
Wetterverhältnisse, technischen Problemen von Transportanlagen, usw.
7. Änderungen von Kursen:
Beim Eintritt von höherer Gewalt oder wenn der Kunde den
Anforderungen nicht genügt, kann der Organisator den Kurs ändern. Der
Organisator kann bei Änderung des Kurses, unter Begründung, den
vereinbarten Preis anpassen. Muss ein Kurs abgebrochen werden, weil der
Kunde den Anforderungen nicht genügt, wird dies als ein Rücktritt des
Kunden gewertet.
8. Weisungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, die Weisungen des Organisator strikte zu
befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Organisator zum sofortigen
Abbruch berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des
vereinbarten Preises verpflichtet.
9. Risiken vom Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, den Organisator von sich aus über allfällige,
in seiner Person bestehende Risiken (insbesondere gesundheitliche
Risiken) zu orientieren. Ohne gegenteilige Orientierung garantiert der
Kunde dem Organisator, dass er über die für den gebuchten Kurs
erforderlichen Eigenschaften wie Kondition, physische und psychische
Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit, Ausrüstung
usw. verfügt. Erfüllt der Kunde seine Orientierungspflicht nicht, so
ist der Organisator im Widerhandlungsfall zur sofortigen Umkehr
berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Preises verpflichtet.
10. Schlechtwetter:
Prinzipiell werden die Kurse bei jedem Wetter durchgeführt, solange
vom Organisator das Risiko nicht als zu gross eingeschätzt wird. Bei
schlechtem Wetter hat der Organisator die Möglichkeit, den Kurs den
Verhältnissen anzupassen. Muss ein Kurs abgebrochen werden, wird ein
Honorar für den begonnenen Tag nach Aufwand, jedoch mit mindestens 50%
des vereinbarten Preises berechnet. Die verbleibenden Kurstage werden rückerstattet.
Ein Wartetag in einer Hütte wird mit einem Tagessatz entschädigt. Ski-
und Snowboardkurse werden durchgeführt, solange mindestens eine Piste
zur Verfügung steht. Kann ein Kurs nicht begonnen werden, werden CHF
250.-- berechnet, bei Ski- und Snowboardkursen CHF 200.--.
11. Mängel:
Allfällige Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich
dem Organisator oder dem vom Organisator beauftragten Begleiter
anzuzeigen. Sind die Mängel erheblich und können jene nach einer
angemessenen Frist nicht beseitigt werden, hat der Kunde das Recht eine
Preisermässigung zu verlangen. Der Kunde hat in jedem Fall kein Anrecht
auf weitere Forderungen oder Entschädigungen. Unterlässt der Kunde
eine sofortige Anzeige der Mängel, sind sämtliche Ansprüche
ausgeschlossen.
12. Versicherung:
Versicherungen gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht oder Rücktritt
vom Kurs ist Sache des Kunden.
13. Risiko und Haftung:
Sämtliche Aktivitäten in den Bergen unterliegen einem erhöhten
Risiko. Trotz aller Sorgfalt und Sicherheitsmassnahmen können Schäden
auftreten. Der Kunde trägt das Risiko vollumfänglich für sich, sein
Handeln und gegenüber Dritten. Der Organisator lehnt sämtliche Ansprüche
aus seiner Tätigkeit gegenüber des Kunden, Geschädigten oder Dritten
ab.
14. Preise:
Bei den Preisen handelt es sich um reine Kurspreise. Im Kurspreis
sind keine Transportanlagen, Unterkünfte oder Verpflegung enthalten. In
Kursen, wo es ausdrücklich erwähnt wird, können erweiterte Leistung
enthalten sein. Im Kurspreis nicht eingeschlossen sind Verpflegung,
Unterkunft oder andere Spesen für die Begleitperson z.B. Bergführer,
Ski- oder Snowboardlehrer. Sämtliche Unkosten fallen zu Lasten des
Kunden.
15. Anwendbares Recht:
Es wird ausschliesslich das Schweizer Recht bei sämtlichen Kursen
angewendet. Alle andere Rechte wie zum Beispiel das
amerikanische Recht, werden in keinem Fall angewendet.
16. Gerichtsstand:
Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Organisator, Kunden, Geschädigten
oder Dritten, sind ausschliesslich durch die für Zermatt zuständigen
Gerichte zu beurteilen.
Zermatt, 2. August 2010
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