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1. Allgemeines:
Die buchende Partei wird im folgenden "Kunde",
All Alpine Sports Herbert Lüthi "Organisator" und jegliche Art von Buchungen "Kurs" genannt.
Bei allfälligen Unstimmigkeiten gelten zuerst die AGBs vom Organisator .
2. Anwendung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen, die Preisliste vom Organisator und als
Ergänzung die AGBs vom "Schweizer
Bergführerverband" finden bei sämtlichen Kursen des
Organisators Anwendung, ausgenommen davon sind Kurse, bei welchen eine Änderung
ausdrücklich erwähnt wird.
3.
Entstehung einer Buchung:
Eine Buchung entsteht nach Erhalt der Buchung des Kunden, der Buchungsbestätigung
vom Organisator und der Vorauszahlung, insofern eine vereinbart wurde. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Kunde bei
Unstimmigkeiten, innerhalb von 5 Tagen, eine Änderung der Buchung verlangen,
jedoch nicht zurücktreten.
4. Zahlung:
Der Organisator kann eine Voraus- oder Teilzahlung verlangen. Die Kurskosten
müssen spätestens bei Ende des Kurses beglichen werden. Sämtliche
Ansprüche bei einer Voraus- oder Teilzahlung erlöschen nach 5 Jahren.
Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Falls die Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt, ist
jedes Unternehmen in Zermatt berechtigt, im Auftrage vom Organisator die
Kreditkarte des Kunden für ausstehende Zahlungen zu belasten. Zusätzlich
fallen 3% Bankspesen an.
5. Rücktritt vom Kunden:
60 - 31 Tage vor Beginn des Kurses werden 25%, 30 - 11 Tage 50%, 0 - 10 Tage 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
6. Rücktritt vom Organisator:
Der Organisator kann bis 14 Tage vor Kursbeginn zurücktreten, wenn die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein Rücktritt zu jeder Zeit ist
auch möglich, bei Einfluss von höherer Gewalt, wie Lawinen,
Wetterverhältnisse, technischen Problemen von Transportanlagen, usw.
7. Änderungen von Kursen:
Beim Eintritt von höherer Gewalt oder wenn der Kunde den Anforderungen nicht
genügt, kann der Organisator den Kurs ändern. Der Organisator kann bei
Änderung des Kurses, unter Begründung, den vereinbarten Preis anpassen. Muss
ein Kurs abgebrochen werden, weil der Kunde den Anforderungen nicht genügt,
wird dies als ein Rücktritt des Kunden gewertet.
8.
Weisungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, die Weisungen des Organisator strikte zu
befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Organisator zum sofortigen
Abbruch berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des
vereinbarten Preises verpflichtet.
9.
Risiken vom Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, den Organisator von sich aus über
allfällige, in seiner Person bestehende Risiken (insbesondere
gesundheitliche Risiken) zu orientieren. Ohne gegenteilige Orientierung
garantiert der Kunde dem Organisator, dass er über die für den
gebuchten Kurs erforderlichen Eigenschaften wie Kondition, physische und
psychische Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit und
Schwindelfreiheit, Ausrüstung usw. verfügt. Erfüllt der Kunde seine
Orientierungspflicht nicht, so ist der Organisator im Widerhandlungsfall
zur sofortigen Umkehr berechtigt und der Kunde zur vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
10. Schlechtwetter:
Prinzipiell werden die Kurse bei jedem Wetter durchgeführt, solange vom
Organisator das Risiko nicht als zu gross eingeschätzt wird. Bei schlechtem
Wetter hat der Organisator die Möglichkeit, den Kurs den Verhältnissen
anzupassen. Muss ein Kurs
abgebrochen werden, wird ein Honorar für den begonnenen Tage nach Aufwand, jedoch mit
mindestens 50% des vereinbarten Preises berechnet. Die verbleibenden Kurstage
werden rückerstattet. Ein Wartetag in einer Hütte
wird mit einem Tagessatz entschädigt. Ski- und Snowboardkurse werden
durchgeführt, solange mindestens eine Piste zur Verfügung steht.
11. Mängel:
Allfällige Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich dem
Organisator oder dem vom Organisator beauftragten Begleiter anzuzeigen. Sind die
Mängel erheblich und können jene nach einer angemessenen Frist nicht beseitigt
werden, hat der Kunde das Recht eine Preisermässigung zu verlangen. Der Kunde hat in jedem Fall
kein Anrecht auf weitere Forderungen oder Entschädigungen. Unterlässt der
Kunde eine sofortige Anzeige der Mängel, sind sämtliche Ansprüche
ausgeschlossen.
12. Versicherung:
Versicherungen gegen Unfall, Krankheit, Haftpflicht oder Rücktritt vom Kurs ist Sache des
Kunden.
13. Risiko und Haftung:
Sämtliche Aktivitäten in den Bergen unterliegen einem erhöhten Risiko. Trotz
aller Sorgfalt und Sicherheitsmassnahmen können Schäden auftreten. Der Kunde
trägt das Risiko vollumfänglich für sich, sein Handeln und gegenüber
Dritten. Der Organisator lehnt sämtliche
Ansprüche aus seiner Tätigkeit gegenüber des Kunden, Geschädigten oder
Dritten ab.
14. Preise:
Bei den Preisen handelt es sich um reine Kurspreise. Im Kurspreis nicht eingeschlossen
sind Verpflegung, Unterkunft oder andere Spesen für die
Begleitperson z.B. Bergführer, Ski- oder Snowboardlehrer. Sämtliche Unkosten fallen zu
Lasten des Kunden. In Kursen, wo es
ausdrücklich erwähnt wird, können erweiterte Leistung enthalten sein.
15. Gerichtsstand:
Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Organisator, Kunden, Geschädigten
oder Dritten, sind ausschliesslich durch die für Zermatt zuständigen Gerichte
zu beurteilen.
Zermatt,
30. August 2008
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